Rechtssicher veröffentlichen in der Schweiz: Checkliste
Impressum, Datenschutzerklärung nach DSG, Cookies, Bildrechte und Datensicherheit: was eine Schweizer Website braucht, mit Checkliste vor dem Veröffentlichen.
Damit du eine Website in der Schweiz rechtssicher veröffentlichst, brauchst du vier Dinge: ein Impressum, sobald du online etwas anbietest, eine Datenschutzerklärung nach dem Datenschutzgesetz (DSG), sobald deine Website Personendaten bearbeitet, die Rechte an allen Bildern und Texten und eine angemessene Datensicherheit. Die europäische DSGVO kommt nur dazu, wenn du dich an Kundschaft in der EU richtest. Hier liest du, was das im Alltag eines kleinen Unternehmens konkret heisst. Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Impressum braucht, wer online Waren, Werke oder Dienstleistungen anbietet. Name oder Firma, Postadresse und E-Mail-Adresse gehören hinein.
- Eine Datenschutzerklärung ist Pflicht, sobald deine Website Personendaten bearbeitet, also schon bei einem Kontaktformular.
- Die DSGVO gilt zusätzlich, wenn du dich an Kundschaft in der EU richtest. Für eine rein lokale Website in Bern oder Luzern steht das DSG im Vordergrund.
- Technisch notwendige Cookies brauchen keine Einwilligung, Cookies für Werbung und Profiling können eine verlangen.
- Auch einfache Fotos sind in der Schweiz urheberrechtlich geschützt. Verwende nur Bilder, für die du eine Erlaubnis hast.
Welche Regeln für eine Schweizer Website gelten
Ein eigenes «Internetgesetz» gibt es in der Schweiz nicht. Es gelten die bekannten Gesetze, angewendet auf deine Website. Für kleine Unternehmen, Selbständige und Vereine sind vor allem diese Bereiche wichtig:
| Thema | Gesetz | Wann es dich betrifft | Was du tust |
|---|---|---|---|
| Impressum | UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) | Du bietest online Waren, Werke oder Dienstleistungen an | Name, Postadresse, E-Mail, allenfalls UID veröffentlichen |
| Datenschutz | DSG (Datenschutzgesetz) | Deine Website bearbeitet Personendaten | Datenschutzerklärung schreiben, Daten sparsam bearbeiten |
| Cookies und Tracking | DSG, Leitfaden des EDÖB | Du setzt Cookies ein, die nicht technisch notwendig sind | Prüfen, ob eine Einwilligung nötig ist |
| Bilder und Texte | URG (Urheberrechtsgesetz) | Immer, sobald du fremde Werke zeigst | Rechte klären oder eigene Inhalte verwenden |
| Datensicherheit | Art. 8 DSG | Immer | Verschlüsselung, Backups, wenig Angriffsfläche |
Der EDÖB ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz beim Bund. Seine Leitfäden sind keine Gesetze, zeigen aber, wie die Behörde das DSG versteht. Daran orientierst du dich am sichersten.
Impressum: Wer es braucht und was hineingehört
In der Schweiz gibt es keine allgemeine Impressumspflicht für jede Website. Die Pflicht trifft den elektronischen Geschäftsverkehr: Wer online Waren, Werke oder Dienstleistungen anbietet, muss nach Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG Namen oder Firma, Postadresse und E-Mail-Adresse angeben.
Der Kanton Zürich fasst die Angaben für Onlinehändler so zusammen:
- Name oder Firmenname, bei juristischen Personen so, wie er im Handelsregister steht
- eine physische Adresse mit Strasse, PLZ und Ort, kein reines Postfach
- eine elektronische Kontaktadresse, in der Regel eine E-Mail-Adresse
- gegebenenfalls die UID, die Unternehmens-Identifikationsnummer im Format CHE-123.456.789
In der Praxis fällt fast jede Firmenwebsite unter diese Regel. Eine Schreinerei, die ihre Dienstleistungen zeigt und um Offerten bittet, bietet Dienstleistungen an. Selbst eine scheinbar private Website kann darunter fallen: Laut activeMind reicht bereits ein Werbebanner, damit sie nicht mehr als privat gilt. Ein Impressum kostet dich fünf Minuten, deshalb lohnt es sich fast immer.
Platzier den Link zum Impressum so, dass man ihn von jeder Seite aus findet, üblich ist der Fussbereich. Freiwillige Angaben wie Telefonnummer, verantwortliche Person oder Mehrwertsteuernummer schaden nicht.
Zeigst du Bewertungen auf der Website, gehört ein sauberer Umgang mit den Namen deiner Kundschaft dazu. Wie sich Kundenstimmen auf der Website zeigen lassen, ist zuerst eine technische Frage. Rechtlich gilt: Frag die Person, bevor du ihren Namen und ihr Zitat veröffentlichst, und nenne Bewertungsplattformen, deren Inhalte du einbindest, in der Datenschutzerklärung.
Datenschutzerklärung nach DSG
Die Datenschutzerklärung informiert darüber, welche Daten du erhebst und wie du sie bearbeitest. Nach dem Kanton Zürich ist sie nach DSG erforderlich, sobald Personendaten bearbeitet werden. Personendaten sind alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen: Name, E-Mail-Adresse, aber auch eine IP-Adresse.
Das gehört typischerweise in die Datenschutzerklärung einer kleinen Website:
- wer für die Website verantwortlich ist und wie man dich erreicht
- welche Daten du bearbeitest, etwa Eingaben im Kontaktformular oder Bestelldaten
- wozu du sie bearbeitest, zum Beispiel zur Beantwortung einer Anfrage
- welche Dienste Dritter beteiligt sind, etwa Hosting, Zahlungsanbieter oder eingebundene Karten
- ob Daten ins Ausland gehen und wohin
- wie lange du die Daten aufbewahrst
- welche Rechte die betroffenen Personen haben, zum Beispiel Auskunft und Löschung
Der EDÖB empfiehlt, Datenschutzerklärungen mehrstufig zu gestalten: zuoberst knappe, leicht verständliche Informationen, verlinkt mit den passenden Stellen der ausführlichen Fassung. Für eine kleine Website heisst das: ein kurzer Absatz oben, der die wichtigsten Punkte in Alltagssprache nennt, darunter die Details.
Der häufigste Fehler ist eine kopierte Vorlage. Eine Datenschutzerklärung muss beschreiben, was deine Website tatsächlich tut. Hat sie keinen Newsletter, gehört auch kein Newsletter-Abschnitt hinein. Ein KI-Assistent wie Claude oder ChatGPT schreibt dir einen ersten Entwurf, wenn du ihm genau beschreibst, welche Daten deine Website bearbeitet. Bei einem Onlineshop oder heiklen Daten lässt du den Entwurf von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.
Wer die Informationspflichten vorsätzlich verletzt, riskiert nach Art. 60 des Datenschutzgesetzes auf Antrag eine Busse bis 250 000 Franken. Gebüsst wird dabei in der Regel nicht das Unternehmen, sondern die verantwortliche Person. Ein guter Grund, die Datenschutzerklärung nicht aufzuschieben.
Wenn Daten ins Ausland gehen
Daten gehen öfter ins Ausland, als man denkt: über das Hosting, eine eingebundene Schrift, ein Video oder ein Analyse-Tool. Werden Daten ins Ausland übermittelt, musst du laut PwC den Staat und die getroffenen Schutzvorkehrungen nennen. Je weniger Dienste im Ausland beteiligt sind, desto kürzer und verständlicher wird dieser Abschnitt.
Wann die DSGVO zusätzlich gilt
Die Datenschutz-Grundverordnung der EU, kurz DSGVO, gilt für eine Schweizer Website nicht automatisch. Sie kommt dazu, wenn du Kundinnen und Kunden in der EU bedienst.
Zwei Beispiele machen den Unterschied greifbar:
- Eine Physiotherapie-Praxis in Thun mit Patientinnen aus der Region richtet sich an die Schweiz. Hier steht das DSG im Vordergrund.
- Ein Onlineshop in Basel, der Preise in Euro zeigt und nach Deutschland liefert, richtet sich an die EU. Hier gilt zusätzlich die DSGVO.
Dass jemand aus Konstanz deine Website aufrufen kann, reicht für sich allein nicht. Entscheidend ist, ob du dein Angebot gezielt an Menschen in der EU richtest. Bist du unsicher, schreibst du die Datenschutzerklärung so, dass sie beide Gesetze abdeckt. Die Anforderungen überschneiden sich stark, die DSGVO verlangt an einigen Stellen mehr, etwa die Rechtsgrundlage jeder Bearbeitung. Mehr dazu im Beitrag DSGVO-konformes Hosting.
Cookies, Statistik und Einwilligung
Cookies sind kleine Dateien, die eine Website im Browser speichert. Manche braucht die Website, um zu funktionieren, etwa für einen Warenkorb. Andere dienen der Werbung oder der Messung über viele Websites hinweg.
Der EDÖB hat seinen Leitfaden zu Cookies im Oktober 2025 aktualisiert. Die Kernpunkte nach Schweizer Recht:
- Technisch notwendige Cookies brauchen keine Einwilligung.
- Andere Cookies, vor allem für Profiling oder personalisierte Werbung, können eine Einwilligung erfordern.
- Besonders heikel sind Third-Party-Cookies, also Cookies fremder Anbieter, die auf vielen Websites eingebunden sind und so ein Profiling mit hohem Risiko ermöglichen.
Die Schweiz kennt damit keine generelle Pflicht für einen Cookie-Banner. Wer sich an die EU richtet, beachtet die strengeren EU-Regeln, deshalb sieht man auf deutschen Websites fast überall Banner. Ausführlich steht das im Beitrag Cookie-Banner in der Schweiz.
Am einfachsten setzt du nur ein, was du wirklich brauchst. Eine Besucherstatistik ohne Cookies zeigt, welche Seiten gelesen werden, ohne Cookies im Browser zu setzen. In die Datenschutzerklärung gehört sie trotzdem.
Kontaktformular, Newsletter und gespeicherte Daten
Ein Kontaktformular ist oft der erste Ort, an dem deine Website Personendaten sammelt. Das DSG gibt dafür zwei einfache Regeln vor: Personendaten dürfen nur zu einem bestimmten und für die betroffene Person erkennbaren Zweck beschafft werden, und sie werden vernichtet oder anonymisiert, sobald sie dafür nicht mehr nötig sind.
Für die Praxis heisst das:
- Frag nur, was du brauchst. Für eine Offertanfrage reichen meist Name, E-Mail und Nachricht. Geburtsdatum oder Telefonnummer als Pflichtfeld sind selten nötig.
- Sag, wozu. Ein kurzer Satz beim Formular, etwa «Wir verwenden deine Angaben nur, um deine Anfrage zu beantworten», plus Link zur Datenschutzerklärung.
- Räum regelmässig auf. Leg fest, wie lange du Anfragen aufbewahrst, und lösche alte Einträge.
- Newsletter getrennt halten. Wer dir eine Anfrage schickt, hat damit keinen Newsletter bestellt. Für einen Newsletter brauchst du eine eigene, klare Anmeldung. Viele nutzen dafür ein Double-Opt-in, also eine Bestätigungs-E-Mail, damit sie die Anmeldung später belegen können.
Bilder, Texte und fremde Inhalte
Beim Urheberrecht passieren auf kleinen Websites die teuersten Fehler. Das Urheberrecht entsteht automatisch im Moment der Schöpfung, ein ©-Zeichen ist freiwillig. Seit dem 1. April 2020 sind in der Schweiz auch Fotografien ohne individuellen Charakter geschützt, also auch einfache Schnappschüsse ohne künstlerischen Anspruch.
Daraus folgen klare Regeln für deine Website:
- Ein Bild aus der Google-Bildersuche ist nicht frei verwendbar.
- Bei Bildern aus Bilddatenbanken liest du die Lizenz: Manche verlangen eine Quellenangabe, manche schliessen bestimmte Nutzungen aus.
- Fotos von Mitarbeitenden zeigst du nur mit deren Einverständnis. Das Recht am eigenen Bild ist Teil des Persönlichkeitsrechts.
- Texte von anderen Websites übernimmst du nicht. Kurze Zitate mit Quellenangabe sind erlaubt, ganze Abschnitte nicht.
- Lass dir von deiner Fotografin oder deinem Grafiker schriftlich bestätigen, dass du die Bilder auf deiner Website verwenden darfst.
Schreibt ein KI-Assistent Texte für dich, sind das neue Texte. Prüf trotzdem, dass Zahlen, Namen und Aussagen stimmen, denn für den Inhalt deiner Website bist du verantwortlich.
Datensicherheit: Verschlüsselung, Backups, wenig Angriffsfläche
Art. 8 DSG verlangt durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen eine dem Risiko angemessene Datensicherheit. Für eine kleine Website sind das drei Grundlagen.

SSL-Verschlüsselung. SSL sorgt dafür, dass Daten zwischen Browser und Server verschlüsselt übertragen werden, erkennbar an «https» in der Adresse. Ohne SSL gehen Formulareingaben im Klartext durchs Netz.
Regelmässige Backups. Ein Backup ist eine Sicherungskopie. Fällt etwas aus, lässt sich die Website damit wiederherstellen. Tägliche Backups sind für Geschäftswebsites ein vernünftiger Standard.
Wenig Angriffsfläche. Jedes Login, jedes Plugin und jede veraltete Software ist eine mögliche Lücke. Klassische Redaktionssysteme (CMS) brauchen laufend Updates, und wer sie vergisst, macht es Angreifern leicht. Eine Website ohne Redaktionssystem mit Login hat diese Angriffsfläche gar nicht.
Checkliste vor dem Veröffentlichen
Geh diese Punkte durch, bevor deine Website online geht oder wenn du eine bestehende Website überarbeitest:
- Impressum mit Name oder Firma, Postadresse, E-Mail und allenfalls UID, von jeder Seite aus erreichbar.
- Datenschutzerklärung, passend zu den tatsächlich eingesetzten Diensten, mit kurzer Übersicht oben.
- Auslandsbezug geprüft: Welche Dienste sitzen wo? Empfängerstaaten genannt?
- DSGVO geprüft: Richtest du dich an Kundschaft in der EU? Falls ja, Datenschutzerklärung ergänzen.
- Cookies geprüft: Nur technisch notwendige Cookies oder auch Werbe- und Tracking-Cookies? Einwilligung nötig?
- Formulare fragen nur nötige Angaben ab und verlinken die Datenschutzerklärung.
- Bildrechte für jedes Bild geklärt und dokumentiert.
- Einverständnis für Fotos und Namen von Personen eingeholt.
- SSL aktiv, die Website lädt nur über https.
- Backups laufen täglich.
- Vorschau geprüft: Rechtliche Seiten vor dem Veröffentlichen kontrolliert.
- Jährliche Kontrolle eingeplant: Neue Dienste eingebunden? Datenschutzerklärung nachführen.
Punkt 12 vergessen die meisten. Eine Datenschutzerklärung stimmt nur, solange sie zur Website passt. Bindest du später eine Karte oder ein Video ein, gehört das hinein.
So ist es bei MADLAB // Publishing
Bei MADLAB // Publishing ist Claude oder ChatGPT dein Redaktor: Der Assistent baut und ändert die Website im Gespräch. Wir veröffentlichen, hosten und verwalten sie, mit Vorschau, Versionen und Zurückholen. Für die Punkte dieser Checkliste heisst das:
- Impressum und Datenschutzerklärung aus dem Gespräch. Bitte deinen Assistenten, beide Seiten anhand deiner tatsächlichen Angaben zu entwerfen. Er sieht alle Dateien deiner Website und weiss, welche Dienste eingebunden sind. Prüfen und verantworten musst du sie selbst.
- Fremde Dienste werden gemeldet. Vor dem Veröffentlichen prüft dein Assistent die Seiten. Bindet eine Seite Dateien von fremden Servern ein, etwa Schriften, Karten oder Videos, weist die Prüfung darauf hin, dass diese in die Datenschutzerklärung gehören. Adressen, die noch mit
http://statthttps://eingebunden sind, meldet sie als Fehler. - Statistik ohne Cookies. Die Besucherstatistik läuft auf unseren eigenen Servern in der Schweiz und der EU, ohne Cookies und mit gekürzter IP-Adresse. Den passenden Absatz für die Datenschutzerklärung legt dir dein Assistent beim Einbau vor. Siehe Besucherstatistik.
- Formulare in deinem Auftrag. Nimmt deine Website über unseren Formular-Dienst Anfragen an, speichern wir die Einträge verschlüsselt, schicken sie dir per E-Mail und löschen sie nach zwölf Monaten. Für deine Besucherinnen und Besucher bist du verantwortlich, wir bearbeiten die Daten nur in deinem Auftrag. So steht es in den AGB und der Datenschutzerklärung, die auch aufzählt, wer in unserem Auftrag Daten sieht. Siehe Formulare auf der Website.
- SSL, Backups, keine Logins. Jede Adresse bekommt automatisch ein SSL-Zertifikat, die Server stehen in der Schweiz und der EU, und wir sichern täglich. Auf der Website selbst gibt es kein Login und keine Plugins.
- Vorschau und Versionen. Jede Änderung siehst du zuerst unter einer Vorschau-Adresse, die für Suchmaschinen gesperrt ist. Jede veröffentlichte Fassung bleibt als Version mit Zeitpunkt erhalten, so weisst du später, welche Datenschutzerklärung wann online war. Siehe Versionen und Zurückrollen.
Wer neu anfängt, findet den Einstieg unter Website mit Claude erstellen oder Website mit ChatGPT erstellen. Eine bestehende Website aus einem CMS lässt sich übernehmen. Was die Pläne kosten, steht unter Pläne und Zusatzpakete.
Quellen
- Kanton Zürich: Onlinehandel betreiben
- activeMind.ch: Impressumspflicht für Websites
- EDÖB: Datenschutzerklärungen im Internet
- Fedlex: Bundesgesetz über den Datenschutz (SR 235.1)
- PwC Schweiz: Neue Informationspflichten nach dem Datenschutzgesetz
- EDÖB: Aktualisierte Fassung Cookie-Leitfaden
- EDÖB: Leitfaden zu Cookies und ähnlichen Technologien, Version 1.1 vom 6.10.2025
- IGE: Urheberrecht
- IGE: Fotografienschutz
Häufige Fragen
Braucht jede Website in der Schweiz ein Impressum?
Nein, eine allgemeine Impressumspflicht gibt es nicht. Sie gilt für alle, die online Waren, Werke oder Dienstleistungen anbieten, und das trifft auf fast jede Firmenwebsite zu. Auch Werbebanner auf einer privaten Website können die Pflicht auslösen. Im Zweifel setzt du ein Impressum, es kostet kaum Aufwand.
Gilt die DSGVO für meine Schweizer Website?
Nur wenn du dich an Kundinnen und Kunden in der EU richtest, etwa mit Lieferungen nach Deutschland oder Preisen in Euro. Für eine Website, die sich an die Schweiz richtet, gilt das DSG. Wer beide Märkte bedient, schreibt eine Datenschutzerklärung, die beide Gesetze abdeckt.
Brauche ich in der Schweiz einen Cookie-Banner?
Nicht grundsätzlich. Technisch notwendige Cookies brauchen nach dem Leitfaden des EDÖB keine Einwilligung, Cookies für Werbung und Profiling können eine verlangen. Wer auf solche Cookies verzichtet und eine Statistik ohne Cookies nutzt, hält die Frage klein, nennt die Statistik aber in der Datenschutzerklärung.
Darf ich eine Datenschutzerklärung von einer anderen Website kopieren?
Das solltest du nicht. Fremde Texte sind urheberrechtlich geschützt, und eine kopierte Erklärung beschreibt fast nie die Dienste, die deine Website wirklich nutzt. Lass dir von deinem KI-Assistenten einen Entwurf für deine eigene Website schreiben und ihn bei einem Onlineshop von einer Fachperson prüfen.
Was passiert, wenn meine Datenschutzerklärung fehlt?
Wer die Informationspflichten nach DSG vorsätzlich verletzt, riskiert auf Antrag eine Busse bis 250 000 Franken, die sich in der Regel gegen die verantwortliche Person richtet. Dazu kommt der Vertrauensverlust bei deiner Kundschaft. Eine korrekte Datenschutzerklärung ist schnell erstellt und schützt dich vor beidem.